Zum Hauptinhalt springen

Muttersprachlicher Unterricht

Allgemeine Informationen zum muttersprachlichen Unterricht

Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund verfügen mit den Sprachkenntnissen in ihren Herkunftssprachen über zusätzliche und förderungswürdige Kompetenzen. Die Beherrschung mehrerer Sprachen ist unter dem Aspekt des Fremdsprachenlernens und der Berufsqualifizierung in einem zusammenwachsenden Europa und bei weltweit zunehmender Verflechtung für jeden Einzelnen wichtig und stellt eine Bereicherung dar.
Das Land Baden-Württemberg fördert den muttersprachlichen Zusatzunterricht. Die Rahmenbedingungen für den muttersprachlichen Zusatzunterricht in Baden-Württemberg sind in der Verwaltungsvorschrift festgelegt. Danach findet der muttersprachliche Zusatzunterricht in der Form des Konsulatsmodells statt, d. h. die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung liegt in der alleinigen Verantwortung der Herkunftsländer und unterliegt nicht der staatlichen Schulaufsicht.
 

An unserer Schule wird muttersprachlicher Unterricht für türkische Kinder angeboten.

Anmeldung: Die Anmeldeformulare dafür werden rechtzeitig vor jedem neuen Schuljahr an die betreffenden Kinder verteilt. Sollten Sie Ihr Kind unterjährig anmelden wollen, finden Sie hier den Link zum Anmeldeformular:

Zeugnisse: Die muttersprachlichen Lehrkräfte informieren die Eltern der angemeldeten Kinder in direktem Kontakt. Am Ende eines jeden Schuljahres wird ein Zeugnis des muttersprachlichen Unterrichts erstellt, das in die Zeugnishefte der Kinder mit eingeheftet wird.